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Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Mit einer Bestellung erklärt sich der Kunde (natürliche oder moralische Person) mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Kauf eines Gerätes bei Fisscure BV oder Doc-Invent SA einverstanden. Der Begriff "Fisscure" wird im Folgenden verwendet, um ein oder beide Unternehmen zu bezeichnen.
  2. Die Anwendbarkeit von etwaigen vom Kunden verwendeten (allgemeinen) Geschäftsbedingungen wird von Fisscure ausdrücklich abgelehnt, es sei denn, ihre Anwendbarkeit wurde von Fisscure schriftlich akzeptiert.
  3. Der Kunde ist verantwortlich und haftbar für die Daten und Informationen, die er im Rahmen einer Bestellung bei Fisscure angibt.
  4. Bestellungen werden vom Kunden schriftlich aufgegeben (einschließlich elektronischer Bestellungen) und unterliegen der Annahme durch Fisscure. Fisscure behält sich das Recht vor, jede Bestellung aufgrund von Lagerverfügbarkeit, regulatorischen Erwägungen oder anderen geschäftlichen Gründen anzunehmen oder abzulehnen. Das Eigentum an dem Gerät geht mit der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises auf den Kunden über.
  5. Fisscure stellt dem Kunden die relevante Produktdokumentation zur Verfügung, einschließlich der Gebrauchsanweisung, Sicherheitsinformationen und Leistungsangaben gemäß der EU-Medizinprodukteverordnung (MDR) (EU) 2017/745. Das Gerät ist für die Verwendung durch auf Proktologie spezialisierte Ärzte in der Praxis, in ambulanten Kliniken oder im Krankenhaus bestimmt.
  6. Alle Produkte werden auf Risiko des Kunden transportiert, auch wenn Fisscure den Transport veranlasst. Dabei behält sich Fisscure das Recht vor, die Art und Weise des Transports und der Verpackung selbst zu bestimmen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
  7. Die angegebenen Lieferzeiten sind nur annähernd und indikativ, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Entschädigung, Aussetzung, Stornierung oder Auflösung im Falle einer verspäteten Lieferung.
  8. Lieferfristen beginnen zu dem Zeitpunkt, an dem der Auftrag zustande gekommen ist und Fisscure alle zur Ausführung erforderlichen Daten vom Kunden erhalten hat.
  9. Wenn Fisscure den Auftrag ausführt, ist der Kunde verpflichtet, alles zu tun, was vernünftigerweise notwendig ist, um eine rechtzeitige Lieferung durch Fisscure zu ermöglichen.
  10. Fisscure ist jederzeit berechtigt, vom Kunden eine Vorauszahlung zu verlangen. Wenn der Kunde keine Vorauszahlung leistet, ist Fisscure berechtigt, die weitere Ausführung des Auftrags auszusetzen, bis der Kunde die geforderte Vorauszahlung geleistet hat.
  11. Alle von Fisscure angegebenen Preise verstehen sich netto, ohne Rabatt, in Euro (außer für die Schweiz, wo der Preis in CHF angegeben ist) und ohne Mehrwertsteuer, Kosten, Einfuhrzölle, Zuschläge, Abgaben oder Steuern, es sei denn, es wird ausdrücklich schriftlich etwas anderes angegeben.
  12. Die Zahlung der Rechnungen von Fisscure hat in der fakturierten Währung und innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Skonto, Aufschub, Abzug und/oder Aufrechnung durch Überweisung oder Einzahlung auf das in der Rechnung angegebene Bankkonto von Fisscure zu erfolgen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. 
  13. Fisscure ist berechtigt, die Rechnung elektronisch zu erstellen. Der Kunde akzeptiert, dass die Rechnung in elektronischer Form zur Verfügung gestellt werden kann. Jede Änderung der elektronischen Zugänglichkeit ist Fisscure unverzüglich und schriftlich mitzuteilen
  14. Bei Zahlungsverzug können Zinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat anfallen und eine Aussetzung weiterer Lieferungen zur Folge haben. Alle außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten, einschließlich aller internen Kosten und externen Kosten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Kosten des Gerichtsvollziehers und des Rechtsanwalts, die Fisscure infolge der Nichteinhaltung durch den Kunden entstehen, gehen ebenfalls zu Lasten des Kunden.
  15. Fisscure garantiert, dass das Gerät den geltenden EU-Normen für Medizinprodukte entspricht und frei von Material- und Verarbeitungsfehlern ist. Die Garantiezeit beträgt drei Jahre ab dem Produktionsdatum, vorbehaltlich der ordnungsgemäßen Verwendung, Lagerung und Wartung durch den Kunden. Fisscure haftet nicht für indirekte, beiläufig entstandene oder Folgeschäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Verlust von Gewinnen, Daten oder Geschäftsmöglichkeiten.

  16. Der Kunde hat die Pflicht, nach Erhalt der Produkte von Fisscure zu untersuchen oder untersuchen zu lassen, ob die Produkte der Bestellung entsprechen. Der Kunde muss Fisscure innerhalb von 10 Tagen nach der Entdeckung von Mängeln benachrichtigen, wobei er (i) die betroffenen Produkte, (ii) das Kaufdatum und (iii) die Art des Mangels angeben muss.
  17. Rücksendungen werden nur in Fällen von defekten oder nicht konformen Produkten innerhalb der Garantiezeit akzeptiert und müssen vorab von Fisscure genehmigt werden.  Zurückgegebene Geräte müssen in ihrer Originalverpackung sein und von einer Rückgabegenehmigung begleitet werden.
  18. Fisscure liefert Produkte, die mit den in der Bestellung angegebenen Spezifikationen übereinstimmen. Kleinere Mängel oder Abweichungen, die sich im Rahmen der in der guten Handelspraxis akzeptierten Toleranzen bewegen, stellen keinen Grund für Reklamationen dar.
  19. Die folgenden Schadensursachen stellen ebenfalls keinen Grund für eine Beschwerde dar: (a) die Produkte für andere als die üblichen Zwecke verwendet wurden oder nach Ansicht von Fisscure in unsachgemäßer Weise verwendet, gewartet, gelagert oder transportiert wurden; b) die Produkte durch den Kunden oder einen Dritten verändert worden sind; c) der Schaden durch Fahrlässigkeit des Kunden oder eines Dritten verursacht wurde; (d) der Schaden durch den Kunden oder einen Dritten verursacht wurde, der entgegen den Anweisungen und/oder Ratschlägen von Fisscure gehandelt hat; (e) der Kunde seine (finanziellen und/oder sonstigen) Verpflichtungen gegenüber Fisscure nicht erfüllt hat.
  20. Unterlässt der Kunde die Inverzugsetzung innerhalb der in Ziffer 16 genannten Frist, so verliert er alle diesbezüglichen Ansprüche.
  21. Beanstandungen jeglicher Art entbinden den Kunden nicht von seinen Zahlungsverpflichtungen.
  22. Der Kunde hat Fisscure die gewünschte Unterstützung bei der Untersuchung der Mängel zu gewähren. Die Produkte müssen Fisscure auf erste Aufforderung hin zur Verfügung gestellt werden.
  23. Falls Fisscure eine Reklamation für gerechtfertigt hält, wird sie nach eigenem Ermessen (i) die betreffenden Produkte kostenlos ersetzen (wonach die ersetzten Geräte in das Eigentum von Fisscure übergehen) oder (ii) einen Preisnachlass gewähren oder (iii) eine Gutschrift erteilen.
  24. Beanstandungen der Rechnungen müssen innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich bei Fisscure eingereicht werden, bei sonstigem Verlust aller diesbezüglichen Ansprüche und des Rechts, sich auf eine etwaige Unrichtigkeit der Rechnung zu berufen.
  25. Die Haftung von Fisscure ist zu jedem Zeitpunkt auf den Rechnungsbetrag des betreffenden Produkts beschränkt. In keinem Fall haftet Fisscure gegenüber dem Kunden für besondere Schäden, Folgeschäden, indirekte Schäden, Schäden mit Strafcharakter oder beiläufige Schäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle Schäden, die nicht am Produkt selbst entstanden sind, wie Schäden an anderem Eigentum, Schäden an Kunden des Kunden, Stagnationsschäden, entgangener Gewinn, entgangene Einsparungen, Erhöhung der Betriebskosten, Schäden durch Kunden des Kunden, Verlust von Kunden, verminderter Firmenwert usw., wie auch immer verursacht, unabhängig von der Haftungsgrundlage und unabhängig davon, ob sie im Voraus über die Möglichkeit eines solchen Schadens informiert wurde oder nicht und unabhängig davon, ob der Schaden in irgendeiner Weise vorhersehbar war. Die Haftung von Fisscure beschränkt sich auf unmittelbare Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Handeln entstanden sind. Fisscure haftet unter keinen Umständen für indirekte Schäden oder Verluste, die sich aus der Verwendung des Produkts ergeben, einschließlich Verletzungen, Einnahmeverluste oder Betriebsausfallzeiten. Der Kunde akzeptiert, dass er keine Mitarbeiter, Direktoren oder Subunternehmer von Fisscure für Fahrlässigkeit oder unerlaubte Handlungen haftbar machen kann.
  26. Der Kunde stellt Fisscure von allen Ansprüchen und drohenden Ansprüchen Dritter gegen Fisscure, den Kosten (einschliesslich angemessener Rechtskosten) für die Verteidigung gegen solche Ansprüche und allen Verpflichtungen von Fisscure gegenüber Dritten frei, wenn solche Ansprüche, Kosten und Verpflichtungen aus oder im Zusammenhang mit einer Handlung oder Unterlassung oder der Verwendung der Produkte durch den Kunden oder einen von ihm beauftragten Dritten entstehen.
  27. Als höhere Gewalt gelten alle Umstände, die Fisscure daran hindern, den Auftrag oder einen Teil davon auszuführen, oder die es ihr unmöglich machen oder unzumutbar erschweren, dies zu tun, wenn diese Umstände außerhalb der zumutbaren Kontrolle von Fisscure eintreten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Feuer, Überschwemmung, Streiks, Arbeitsunruhen, Krieg (ob erklärt oder nicht), Terrorismus, Embargos, Blockaden, gesetzliche Beschränkungen, Beschlagnahmungen, Aufstände, staatliche Maßnahmen im weitesten Sinne in Bezug auf die Produktion und den Vertrieb von Waren, Rohstoffmangel, Verkehrsstaus, nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erfolgte Erfüllung von Verpflichtungen durch die Lieferanten von Fisscure, Verzögerung und/oder Unterbrechung der Produktion und des Vertriebs von Waren bei Fisscure und den Lieferanten usw.
  28. Im Falle höherer Gewalt wird die Ausführung des Auftrags von Fisscure für die Dauer der genannten Umstände ausgesetzt. Dauert dieser Zeitraum länger als 3 Monate, ist Fisscure berechtigt, den Auftrag ohne jegliche Verpflichtung zur Zahlung von Schadenersatz aufzulösen.
  29. Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit Angeboten von Fisscure, Bestellungen und/oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben können, werden ausschließlich vom zuständigen Gericht im Bezirk Vlaams Brabant (Belgien) entschieden. Belgisches Recht ist anwendbar. Dies gilt für Aufträge, die in der Europäischen Union ausgeführt werden. Für Bestellungen, die in der Schweiz ausgeführt werden, ist das zuständige Gericht in Lausanne und das Schweizer Recht ist anwendbar. 
  30. Fisscure ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.
  31. Fisscure ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern. Der Kunde erklärt sich mit diesen Änderungen im Voraus einverstanden.
  32. Die Nichtigkeit, Ungültigkeit oder Unverbindlichkeit einer Bestimmung der Allgemeinen Bedingungen und/oder des Vertrages hat nicht die Nichtigkeit, Ungültigkeit oder Unverbindlichkeit der Allgemeinen Bedingungen und/oder des Vertrages insgesamt zur Folge. Die Parteien bleiben an die übrigen Bestimmungen gebunden. Die Parteien werden die nichtige, ungültige oder unverbindliche Bestimmung durch eine Bestimmung ersetzen, die gültig und verbindlich ist und deren Zweck angesichts des Inhalts und des Zwecks der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrags so weit wie möglich mit der nichtigen, ungültigen oder unverbindlichen Bestimmung übereinstimmt.
  33. Fisscure behandelt alle vom Kunden zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit der EU-Datenschutzgrundverordnung (GDPR) und anderen anwendbaren Datenschutzgesetzen. Persönliche Daten werden nur für die Abwicklung von Bestellungen, die Rechnungsstellung und den Kundensupport verwendet, sofern nicht anders vereinbart.